Lenovo Kensington Kombinationsschloss
Artikelnr.: 403014
Hersteller-Artikel-Nr.: 4XE1F30278
Warengruppe: Notebookschlösser
Hersteller: Lenovo
Außenmaße (B x T x H): 0 mm x 0 mm x 0 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
0
Lieferzeit ab Versandlager:bitte anfragen
€ 36.90 inkl. Mwst zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Verpackungsdaten | |
Verpackungsbreite: | 250 mm |
Verpackungstiefe: | 170 mm |
Verpackungshöhe: | 30 mm |
Paketgewicht: | 250 g |
Merkmale | |
Produktfarbe: | Schwarz |
Beste Verwendung: | Universal |
Schloss Art: | Zahlenschloss |
Slot-Typ Kabelsperre: | Kensington |
Einfache Installation: | Ja |
Einfache Aufbewahrung: | Ja |
Einfach zu bedienen: | Ja |
Gewicht und Abmessungen | |
Kabellänge: | 1,8 m |
Kabeldurchmesser: | 5 mm |
Gewicht: | 200 g |
Beschreibung
Das Kombinations-Sicherheitskabelschloss von Lenovo bietet eine physische Sicherheitslösung in Unternehmen, Büros, Bildungseinrichtungen, Büchereien oder anderen öffentlichen Orten. Mit Sicherheitskabelschlössern können Diebstähle reduziert und die physische Sicherheit von Laptops, docking stations, Desktops und Flachbildschirmen verbessert werden. Durch die mit einer Hand bedienbare Drucktasten-Konstruktion wird das Anbringen erleichtert, und der T-Verschluss sichert die Verriegelung des Geräts. Ein extrem solider Schließkopf schützt vor Veränderungen. Die mit einer Hand bedienbare Drucktasten-Konstruktion ermöglicht ein einfaches Anbringen der Verrieglung.Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Lenovo PC HK Limited Stra�e: Landererova 12 PLZ/Ort: 811 09 Bratislava Land: Slowakei Support: https://pcsupport.lenovo.com/contactus
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.